Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Allen Lieferungen und Leistungen liegen die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde. Abweichende Bedingungen des Käufers sind unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Mit der Auftragserteilung und/oder der Warenannahme erkennt der Käufer die Geschäftsbedingungen der AHN Biotechnologie GmbH als rechtsverbindlich an. Dies gilt gegenüber Unternehmen auch für künftige und alle weiteren Lieferungen und Leistungen. Die AGB der AHN Biotechnologie GmbH sind in der jeweils aktuellen Fassung gültig ab dem 02.11.2018.

 

2. Kostenvoranschläge und Bestellungen

Angebote sind stets freibleibend. Die Verkaufsbedingungen gelten mit Annahme des Angebots als vom Kunden vollumfänglich anerkannt. Die AHN Biotechnologie GmbH wird auf alle Angebote zeitnah reagieren. Widerspricht die AHN Biotechnologie GmbH den eingegangenen Angeboten nicht unverzüglich, gilt das Angebot als angenommen. Abweichende Verkaufs- und Einkaufsbedingungen des Kunden sind daher für die AHN Biotechnologie GmbH nicht bindend. Bestellungen und mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Ausgenommen hiervon sind nachträgliche mündliche Vereinbarungen. Wird die Bestellung nicht innerhalb von 24 Stunden nach Auftragsbestätigung geändert, ist die Auftragsbestätigung verbindlich. Bei Nichteinhaltung oder Stornierung der Bestellung werden bis zu 25% des Nettobestellwertes sofort fällig.

Wenn Sie Ihrer Bestellung nach der Bestätigung noch etwas hinzufügen möchten, ist für das zusätzliche Produkt eine neue Bestellung erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass die Aufgabe einer neuen Bestellung, die mit einer bereits aufgegebenen Bestellung kombiniert werden soll, zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihrer ursprünglichen Bestellung führen kann.
Wenn Sie eine Lieferänderung/-reduzierung wünschen, nachdem Ihre Bestellung vorbereitet und für den Versand bestätigt wurde, wird Ihrer Rechnung eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 220,00 € hinzugefügt.

 

3. Preise

Der Schlussrechnung liegen die am Liefertag gültigen Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zugrunde. Die im Angebot und in der Bestätigung genannten Preise sind dabei freibleibend. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, Materialkosten oder marktüblichen Einkaufspreise, ist AHN Biotechnologie berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Lieferung erheblich übersteigt. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen entsprechend der vorstehenden Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise ab Werk ausschließlich Fracht, Zoll, Versicherung und Verpackung. Unsere Mindestbestellmenge beträgt 500,00 €, wobei wir uns das Recht vorbehalten, kleinere Bestellungen auf diesen Mindestwert zu erhöhen oder eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € zu erheben. Treten nach Auftragsannahme aus von uns nicht zu vertretenden Gründen unvorhergesehene Änderungen der Ware und/oder der Nebenkosten ein, die eine Ausführung der Bestellung zu den vereinbarten Preisen unzumutbar machen, ist der Vertrag den veränderten Verhältnissen anzupassen. Die Vertragsanpassung und die Möglichkeit des Rücktritts durch den Verwender müssen für den Kunden zumutbar sein. Kommt keine Einigung zustande, ist AHN Biotechnologie von ihren vertraglichen Verpflichtungen entbunden, ohne dass Schadensersatzansprüche oder Haftungsansprüche entstehen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche oder die Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

4. Versand und Rücksendung

Die Lieferung erfolgt ab Werk. Bei Verträgen und Lieferungen mit Unternehmern erfolgt der Versand stets auf Kosten und Gefahr des Kunden. Auch bei frachtfreier Lieferung trägt der Kunde die Gefahr. Auf Wunsch schließen wir eine Transportversicherung nur gegen Zahlung der Versicherungsprämie ab. Eine Pflichtversicherung wird nicht übernommen. AHN Biotechnologie ist berechtigt, sich selbst als Begünstigter zu benennen. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen etc. – hat der Verkäufer auch dann nicht zu vertreten, wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten und auch dann nicht, wenn der Verkäufer entsprechende Fristen und Termine zugesagt hat. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben und wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Bei Nichtverfügbarkeit der Leistung kann der Nutzer vom Vertrag zurücktreten. Der Verwender verpflichtet sich ausdrücklich, den Vertragspartner unverzüglich über eine etwaige Nichtverfügbarkeit zu informieren und die Zahlung unverzüglich zu erstatten. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Fertigstellung bzw. Versandbereitschaft abzunehmen. Im Falle des Annahmeverzugs gehen Kosten und Gefahr der Lagerung auf den Kunden über. Gleiches gilt bei Bahnhöfen und sonstigen Verkehrsbehinderungen, die den Transport unmöglich machen.

Für jede Anfrage zum manuellen Stapeln von Containern fällt eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2% der Bestellung an.
Rücksendungen falsch bestellter Waren müssen von uns genehmigt werden und es wird in jedem Fall eine Wiedereinlagerungsgebühr erhoben.

 

5. Lieferzeit

Die in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit ist ein annähernder Termin, berechnet unter Berücksichtigung aller uns bekannten Umstände. Verändern sich diese bis zum Ablauf der Lieferfrist ohne unser Verschulden oder verhindern sonstige von uns nicht zu vertretende Ereignisse eine rechtzeitige Lieferung, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Lieferverzögerungen aufgrund von Betriebsstörungen, behördlichen Maßnahmen oder höherer Gewalt führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist. Als höhere Gewalt gelten auch Arbeitskampfmaßnahmen einschließlich Streik und rechtmäßige Aussperrungen bei der AHN Biotechnologie GmbH oder deren Lieferanten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig, sofern sie das zumutbare Mindestmaß nicht unterschreiten.

 

6. Zahlung

Der Kaufpreis ist netto (für Unternehmer) und brutto (für Verbraucher) bei Lieferung der Ware fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist die AHN Biotechnologie GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe des von uns für das entsprechende Bankdarlehen gezahlten Satzes, mindestens jedoch 5% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen und die weitere Erfüllung des Vertrages zu verweigern. Inkasso- und Mahnkosten trägt der Käufer. Zahlungen haben direkt zu erfolgen. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen sowie um entscheidungsreife Gegenforderungen und Gegenansprüche aus dem synallagmatischen Verhältnis. Jeder Vertragspartner trägt seine eigenen Bank- und Transaktionsgebühren. Der Kunde muss für die Überweisung die Option SHA (nicht BEN oder OUR) verwenden.

 

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung der Lieferung behält sich die AHN Biotechnologie GmbH das Eigentum an sämtlichen Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich Zinsen, Kosten und Deckung eines etwaigen Kontokorrentsaldos sowie den kaufmännischen Rechtsbeziehungen an den unter Verwendung unserer Waren hergestellten Erzeugnissen vor. In diesem Fall wird die Ware ohne Nachfristsetzung oder Erklärung des Rücktritts vom Käufer zurückgefordert, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen trotz Mahnung nicht nachkommt. Im kaufmännischen Rechtsverkehr erstreckt sich das Eigentum auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden Erzeugnisse oder Mischungen zu deren vollem Wert. Bleibt bei einer Verarbeitung oder Vermischung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum (§§ 947, 948 BGB) im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten Waren. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware unentgeltlich zu verwahren. Solange der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber der AHN Biotechnologie GmbH ordnungsgemäß nachkommt, ist er widerruflich berechtigt, über die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verfügen. Der Käufer ist nicht befugt, die Ware zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder anderweitig zu belasten. Ist der Käufer Unternehmer, tritt er hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung von im Eigentum oder Miteigentum der AHN Biotechnologie GmbH stehenden Waren (§ 947 Abs. 1 und § 948 BGB) sicherungshalber an die AHN Biotechnologie GmbH ab. Erscheint die Verwirklichung der Forderungen gefährdet, hat der Käufer auf Verlangen seine Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und der AHN Biotechnologie GmbH alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen hat der Käufer unverzüglich mitzuteilen.

 

8. Mängelrüge, Gewährleistung

Der Käufer ist ausschließlich für Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der bestellten Ware verantwortlich. Im kaufmännischen Verkehr ist der Käufer verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen und den Lieferschein zu bestätigen. Andernfalls kann nachträglich reklamiert werden, dass mangelhafte oder andere als die bestellte Ware geliefert wurde. Reklamationen offensichtlicher Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort erfolgen. Bei FOB-Verkäufen müssen Reklamationen so rechtzeitig erfolgen, dass die Lieferung offensichtlich falscher oder mangelhafter Ware verhindert wird. Bei CIF- oder C&F-Verkäufen endet die Reklamationsfrist 14 Tage nach Eintreffen der Ware im Bestimmungshafen. Eine Mängelrüge entbindet den Käufer nicht von der Zahlungspflicht. Bei fristgerecht erhobenen und vom Lieferanten anerkannten Reklamationen steht dem Käufer lediglich ein Rücktrittsrecht, nicht jedoch ein Anspruch auf Preisanpassung zu. AHN Biotechnologie behält sich vor, beanstandete und zurückgesandte Ware zu ersetzen. Bei fehlgeschlagener Nachlieferung steht dem Käufer das gesetzliche Rücktrittsrecht zu. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche aus. Versteckte/nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, im kaufmännischen Verkehr jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Ware, bei Verträgen mit Verbrauchern innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, zu rügen. Eine Gewährleistung besteht nur zu den jeweiligen Bedingungen der einzelnen Anbieter.

 

9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie etwaiger internationaler Abkommen. Dies gilt auch, wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat oder die Lieferung aus dem Ausland erfolgt oder in das Ausland erfolgen soll.

Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz der AHN Biotechnologie GmbH ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Nordhausen, 2. November 2018

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