Allgemeine Bedingungen und Konditionen
Allgemeine Bedingungen und Konditionen
1. Allgemeine Angelegenheiten
Allen Lieferungen und Leistungen liegen die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde. Abweichende Bedingungen des Käufers sind nicht verbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Mit der Erteilung eines Auftrages und/oder der Annahme von Waren erkennt der Käufer die Bedingungen der AHN Biotechnologie GmbH als rechtsverbindlich an. Dies gilt auch für Unternehmen für anstehende und alle anderen Lieferungen und Leistungen. Die aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AHN Biotechnologie ist gültig ab 02.11.2018.
2. Kostenvoranschläge und Aufträge
Die Angebote sind stets freibleibend. Die Verkaufsbedingungen gelten mit der Annahme des Angebots als vom Kunden vollständig akzeptiert. Die AHN Biotechnologie GmbH wird auf alle Angebote unverzüglich reagieren. Wenn AHN Biotechnologie GmbH den eingegangenen Angeboten nicht unverzüglich widerspricht, gilt das Angebot als angenommen. Abweichende Verkaufs- und Einkaufsbedingungen des Kunden sind daher für AHN Biotechnologie GmbH nicht verbindlich. Bestellungen sowie mündlich getroffene Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Ausgenommen hiervon sind nachträglich getroffene mündliche Vereinbarungen. Wird die Bestellung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Auftragsbestätigung geändert, ist die Auftragsbestätigung verbindlich. Bei Nichteinhaltung oder Stornierung des Auftrags werden bis zu 25 % des Nettoauftragswertes sofort fällig.
Wenn Sie Ihrer Bestellung etwas hinzufügen möchten, nachdem sie bereits bestätigt wurde, ist eine neue Bestellung für das zusätzliche Produkt erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass es zu Verzögerungen bei der Auslieferung der ursprünglichen Bestellung kommen kann, wenn Sie uns eine neue Bestellung übermitteln, die mit einer bereits ausgestellten Bestellung kombiniert werden soll.
Sollten Sie eine Lieferänderung/Kürzung beantragen, nachdem Ihre Bestellung für den Versand vorbereitet und bestätigt wurde, werden zusätzliche Bearbeitungsgebühren in Höhe von 220,00 € auf Ihre Rechnung aufgeschlagen.
3. Preise
Die Endabrechnung erfolgt zu den am Tag der Lieferung gültigen Preisen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. In diesem Zusammenhang können die im Angebot und in der Bestätigung genannten Preise ohne Vorankündigung geändert werden. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist AHN Biotechnologie berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen nach Maßgabe der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen.
Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk, ausschließlich Fracht, Zoll, Versicherung und Verpackung. Unsere Mindestbestellmenge beträgt 500,00 € und wir behalten uns vor, kleinere Bestellungen auf diesen Mindestwert aufzustocken oder eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € zu berechnen. Treten nach Auftragsannahme unvorhergesehene, von uns nicht zu vertretende Änderungen der Ware und/oder der Nebenkosten ein, die eine Ausführung des Auftrages zu den vereinbarten Preisen unzumutbar machen, so ist der Vertrag den veränderten Verhältnissen anzupassen. Die Anpassung des Vertrages und die Möglichkeit des Rücktritts des Nutzers müssen dem Kunden zumutbar sein. Kommt keine Einigung zustande, ist AHN Biotechnologie von der vertraglichen Verpflichtung befreit, ohne dass Schadensersatz- oder Haftungsansprüche bestehen. Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche oder die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
4. Versand und Rücksendung
Die Lieferung erfolgt ab Werk. Bei Verträgen und Lieferungen mit Unternehmern erfolgt der Versand stets auf Kosten und Gefahr des Kunden. Auch bei frachtfreier Lieferung trägt der Kunde die Gefahr. Auf Wunsch schließen wir eine Transportversicherung nur gegen Berechnung der Versicherungsprämie ab. Eine Versicherungspflicht wird nicht übernommen. AHN Biotechnologie ist berechtigt, sich selbst als Begünstigten zu benennen. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw. – hat der Verkäufer nicht zu vertreten. – auch wenn die Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten beteiligt sind und auch wenn der Verkäufer sich bereit erklärt hat, die entsprechenden Fristen und Termine einzuhalten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben und wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Leistung kann der Nutzer vom Vertrag zurücktreten. Der Nutzer verpflichtet sich ausdrücklich, den Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und die Vergütung unverzüglich zu erstatten. Die Ware ist vom Kunden sofort nach Fertigstellung oder Versandbereitschaft zu übernehmen. Im Falle des Annahmeverzuges gehen Kosten und Gefahr der Lagerung auf den Kunden über. Das Gleiche gilt für Bahnhöfe und andere Transportstopps, die den Transport unmöglich machen.
Für jeden Antrag auf Handstapelung von Containern wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2 % der Bestellung erhoben.
Die Rücksendung von Waren, die falsch bestellt wurden, muss von uns genehmigt werden, und es wird in jedem Fall eine Wiedereinlagerungsgebühr erhoben.
5. Lieferfrist
Die in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit ist ein ungefährer Termin, der unter Berücksichtigung aller bekannten Tatsachen ermittelt wird. Ändern sich diese vor Ablauf der Lieferfrist ohne unser Verschulden oder behindern sonstige Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, die rechtzeitige Lieferung, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Lieferverzögerungen aufgrund von Betriebsstörungen, behördlichen Maßnahmen oder höherer Gewalt führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist. Höhere Gewalt gilt auch für Arbeitskampfmaßnahmen einschließlich Streiks und rechtmäßige Aussperrungen bei AHN Biotechnologie GmbH oder ihren Lieferanten. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind in diesem Fall ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig, sofern sie das zumutbare Mindestmaß nicht unterschreiten.
6. Zahlung
Der Kaufpreis ist netto (bei Unternehmern) und brutto (bei Verbrauchern) bei Lieferung der Ware zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist AHN Biotechnologie GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe des von uns für die Inanspruchnahme des entsprechenden Bankkredites gezahlten Zinssatzes, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen und die weitere Erfüllung des Vertrages zu verweigern. Abhol- und Mahnkosten gehen zu Lasten des Käufers. Die Zahlungen sind direkt zu leisten. Die Aufrechnung durch den Käufer ist ausgeschlossen, soweit es sich um nicht unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen sowie um entscheidungsreife Gegenforderungen und Gegenansprüche aus dem synallagmatischen Verhältnis handelt.jeder Vertragspartner trägt seine Bank- und Transaktionsgebühren selbst. Der Kunde muss bei der Überweisung die Option SHA (nicht BEN oder OUR) verwenden.
7. Vorbehalt der Eigentumsrechte
Bis zur vollständigen Bezahlung der Lieferung behält sich AHN Biotechnologie GmbH das Eigentum an allen Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich Zinsen, Spesen und Deckung eines etwaigen Kontokorrentsaldos sowie die kaufmännischen Rechtsbeziehungen zu den unter Verwendung unserer Waren hergestellten Erzeugnissen vor. In diesem Fall wird die Ware ohne Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung vom Käufer zurückgefordert, wenn dieser trotz Mahnung seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Im kaufmännischen Rechtsverkehr erstreckt sich das Eigentum auf den vollen Wert der durch die Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden Erzeugnisse oder Mischungen. Bleibt bei einer Verarbeitung oder Vermischung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum (§§ 947, 948 BGB) nach dem Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten Waren. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware unentgeltlich zu verwahren. Solange der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber AHN Biotechnologie GmbH ordnungsgemäß nachkommt, ist er widerruflich berechtigt, über die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Er ist nicht befugt, zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige Belastungen vorzunehmen. Ist der Käufer Unternehmer, so tritt er seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der im Eigentum oder Miteigentum von AHN Biotechnologie GmbH stehenden Waren (§ 947 Abs. 1. 948 BGB) bereits jetzt sicherheitshalber an AHN Biotechnologie ab. Erscheint die Verwirklichung der Ansprüche gefährdet, so hat der Käufer auf Verlangen die Abtretung seinen Abnehmern mitzuteilen und der AHN Biotechnologie GmbH alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Der Käufer hat Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen unverzüglich anzuzeigen.
8. Mängelrüge, Gewährleistung
Der Käufer ist für die Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der bestellten Waren allein verantwortlich. Im kaufmännischen Rechtsverkehr ist der Käufer verpflichtet, die Ware sofort bei Lieferung zu prüfen und den Lieferschein zu bestätigen. Wird diese Prüfung unterlassen, kann nicht nachträglich geltend gemacht werden, dass ein fehlerhaftes oder ein anderes als das bestellte Produkt geliefert wurde. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort geltend gemacht werden. Bei FOB-Verkäufen müssen Reklamationen so rechtzeitig erfolgen, dass der Versand offensichtlich falscher oder mangelhafter Ware noch verhindert werden kann. Bei CIF- oder C&F-Verkäufen läuft die Reklamationsfrist 14 Tage nach Ankunft der Ware im Bestimmungshafen ab. Eine Mängelrüge entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Bei rechtzeitig erhobenen und vom Lieferer anerkannten Beanstandungen steht dem Besteller nur ein Rücktrittsrecht zu, nicht aber ein Recht auf Preisänderung. AHN Biotechnologie behält sich das Recht vor, Ersatz für die abgelehnten und zurückgegebenen Waren zu liefern. Im Falle des Fehlschlagens der Nachlieferung stehen dem Käufer die gesetzlichen Rücktrittsmöglichkeiten zu. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Versteckte/nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, im kaufmännischen Rechtsverkehr jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Ware, bei Verträgen mit Verbrauchern innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist zu rügen. Eine Garantieleistung ist nur unter den jeweiligen Bedingungen der einzelnen Lieferwerke möglich.
9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) und etwaiger internationaler Abkommen. Dies gilt auch, wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat oder die Lieferung aus dem oder ins Ausland erfolgt oder erfolgen soll.
Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz von AHN Biotechnologie GmbH ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Nordhausen, 02.11.2018